Honorar

Kostenloses Kennenlernen

Sie haben prinzipiell Interesse an einer naturheilkundlichen, ganzheitlichen Behandlung, fragen sich jedoch, ob meine Praxis für Ihre Bedürfnisse die richtige ist? Dann vereinbaren Sie einfach ein kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch. Ich nehme mir gerne eine halbe Stunde Zeit, in der Sie mich kennen lernen können, um mit Ihnen über Ihre Beschwerden zu sprechen, und um eine geeignete Therapieform zu finden.

Behandlungen

Kommt es im Anschluss zu einem Diagnose- und Therapiewunsch, so beinhaltet mein Aufnahmeprocedere bei Neupatienten, um den Ist-Status möglichst sinnvoll und Kostenschonend zu erfassen, i.d.R. eine

  • Umfangreiche Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Augendiagnose mit Auswertung  
  • Urinfunktionsdiagnosemit Auswetung
  • Beratung und Empfehlung für weitere individuelle Maßnahmen

Diese wichtige, richtungsweisende Aufnahme kostet nur € 150,--. Unabhängig wie lange sich die Erstanamnese erstreckt. Und bietet am Ende eine gezielte Weichenstellung für weiteres diagnostisches und therapeutisches Vorgehen.

Darüber hinaus beträgt ab jetzt mein Honorar € 79,-- pro Stunde und wird entsprechend abgerechnet.

Die Regelbehandlungsdauer für weitere Termine liegt bei 60 Minuten.

Bei individuellen Sondertherapien, kommt es vor dem Therapiebeginn zu einem Gespräch in der Praxis mit einer genauen Kostenabklärung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).

Unentschuldigt versäumte - bereits gebuchter - Termine werden mit einem normalen Stundensatz berrechnet.

Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ohne Zusatzversicherung müssen die Heilpraktiker-Kosten selbst übernehmen.
Bei Patienten, die von Ihrer Versicherung eine Erstattung erhalten, kommt es in der Praxis zur jeweils individuellen Abrechnung mit allen geleisteten Ziffern aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (PDF).

Der Erstattungssatz ist der Satz, den der privat krankenversicherte Patient von seiner Krankenversicherung oder Beihilfe für die erbrachte Leistung üblicherweise erstattet bekommt.

Fehlen im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) Angaben über den Erstattungssatz, wird die zugrunde liegende Leistung von den entsprechenden Stellen im Allgemeinen nicht ganz oder nicht erstattet. Bei diesen Leistungen ist es sinnvoll, vor Behandlungsbeginn beim Leistungsträger nachzufragen, ob evtl. eine Erstattung dieser Leistung erfolgen kann (Kostenübernahmeerklärung).